Mit dem Freistellungsbescheid vom 04.06.2024 haben die Finanzbehörden offiziell bestätigt, dass Daylight for all gUG gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolgt und die Anforderungen der Abgabenordnung erfüllt. Diese Anerkennung umfasst die Befreiung von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer, was uns ermöglicht, weiterhin Zuwendungsbestätigungen für Geld- und Materialspenden auszustellen, die steuerlich absetzbar sind.
Wir sind äußerst erfreut über diese Bestätigung und möchten diesen Erfolg mit allen Unterstützern und Teilnehmern teilen. Ihre Unterstützung macht unsere Arbeit erst möglich!
Vielen Dank für Ihre anhaltende Unterstützung!
Ihr Team von Daylight for All gUG